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Bei Anruf Abzocke

19.05.2008 12:33:00

Polizei warnt vor dubiosen Telefonaten

Das Warnschild am Telefon - bald Pflicht?
Ob unerwünschte Werbeanrufe oder unseriöse Gewinnversprechen: auch in den eigenen vier Wänden ist man vor Belästigung und Betrug nicht sicher. Kein Wunder, dass so mancher Bürger das Telefon bereits als Gefahrenquelle empfindet - oder als Terror-Instrument. Neuerdings werden im Lahn-Dill-Kreis wieder vermehrt telefonische Gewinnversprechen verkündet. Wer sich darauf einlässt, zahlt drauf.

In den letzten Tagen häufen sich offensichtlich wieder automatisierte Anrufe an vorwiegend ältere Mitmenschen. Der Anrufer verspricht einen Gewinn in Form eines hohen Geldbetrages oder eines wertvollen Sachpreises. Um sich diesen Gewinn zu sichern, muss man eine teure "0900er"- Nummer anrufen. Diese schlägt dann mit 1,99 Euro pro Gesprächsminute recht teuer zu Buche. "Nach den polizeilichen Erkenntnissen kommt es teilweise auch tatsächlich zur Abgabe eines minderwertigen Preises, der jedoch weder zu dem in Aussicht gestellten Gewinn noch zu den angefallenen Telefonkosten in einer angemessenen Relation steht", weiß der Dillenburger Kriminalhauptkommissar Frank Busch. Die Polizei rät daher, solchen Versprechungen - die sich strafrechtlich oft in einer Grauzone bewegen - mit Skepsis zu begegnen. Bei Fragen zu dieser Thematik können sie sich auch an den Kriminalpolizeilichen Berater, Herrn Kriminalhauptkommissar Bernd Fuchs, Tel.: 02771/907-122, wenden.

Obwohl die sogenannten "Cold Calls", d.h. unverlangte Telefonanrufe, längst verboten sind, halten sich viele Telefonwerber nicht an die Regeln. Die besagen: Keine Anrufe nach 20.00 Uhr und keine Anrufe bei Leuten, die nicht bereits Kunden sind oder ihr Einverständnis erklärt haben. Wie aber kann man sich gegen unerwünschten Telefon-Spam zur Wehr setzen? Der Interessenverband Deutsches Internet e.V. führt eine gemeinnützige Liste zum Schutz vor "kalten" Werbeanrufen. In diese "Robinsonliste" kann man sich eintragen lassen und darauf hoffen, dass sich wenigstens einige Firmen daran halten. Wer konsequent gegen Telefon-Spammer vorgehen will, kann sich den Namen des Anrufers und das Unternehmen nennen lassen und diese Informationen bei der Verbraucherzentrale vorlegen.

Keinesfalls sollte man sich auf die Zusendung von Informationsmaterial u.ä. einlassen. Häufig flattert dem ahnungslosen Anschlussinhaber kurz darauf eine Vertragsbestätigung ins Haus. Während ein fernmündlich abgeschlossener Vertrag Gültigkeit besitzt, muss die Kündigung hingegen schriftlich erfolgen. Somit kann das lästige Werbetelefonat noch einige Schreibarbeit nach sich ziehen...




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19.05.2008 12:33:00

Bei Anruf Abzocke

Ob unerwünschte Werbeanrufe oder unseriöse Gewinnversprechen: auch in den eigenen vier Wänden ist man vor Belästigung und Betrug nicht sicher. Kein Wunder, dass so mancher Bürger das Telefon bereits als Gefahrenquelle empfindet - oder zumindest als Terror-Instrument. Neuerdings werden im Lahn-Dill-Kreis wieder vermehrt telefonische Gewinnversprechen verkündet. Wer sich darauf einlässt, zahlt drauf.

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01.04.2008 12:10:00

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