Schlagzeilen aus Herborn
Erneut Linienbus zur Schülerbeförderung mit Mängeln
20.02.2009
Herborn. Am gestrigen Morgen (19.02.09) kontrollierte eine Streife
des Regionalen Verkehrsdienstes Lahn-Dill einen zur
Schülerbeförderung eingesetzten Linienbus.
Die Beamten hatten schon beim Heranfahren die fehlende
Motorraumabdeckung des Busses bemerkt.
Am Heck des Busses vorbeigehende Personen hätten leicht in den laufenden Keilriemen des Motors greifen können. Im Rahmen der weiteren Kontrolle stellten die Ordnungshüter einen defekten Klemmschutz an einer Tür, eine ausgeschlagene Lenkung sowie Wasser in der Bremsanlage fest. Da der Bus auch zur Schülerbeförderung eingesetzt wird, vermissten die Beamten kindgerecht angebrachte Haltestangen für Stehplätze. Diese befanden sich in einer Höhe von 1,70 m. Zu hoch für kleinere Schüler. Der für Mittag eingeplante Schülertransport aus Herborner Schulen wurde diesem Bus untersagt. Die festgestellten technischen Mängel mussten unverzüglich in einer Werkstatt behoben werden. Zudem fertigten die Beamten Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen gegen den Fahrer und den Halter des Busses. Auf den Fahrer kommen ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und drei Punkte im Verkehrszentralregister zu. Den Halter erwartet ein Bußgeld in Höhe von 270 Euro und ebenfalls drei Punkte.
Am Heck des Busses vorbeigehende Personen hätten leicht in den laufenden Keilriemen des Motors greifen können. Im Rahmen der weiteren Kontrolle stellten die Ordnungshüter einen defekten Klemmschutz an einer Tür, eine ausgeschlagene Lenkung sowie Wasser in der Bremsanlage fest. Da der Bus auch zur Schülerbeförderung eingesetzt wird, vermissten die Beamten kindgerecht angebrachte Haltestangen für Stehplätze. Diese befanden sich in einer Höhe von 1,70 m. Zu hoch für kleinere Schüler. Der für Mittag eingeplante Schülertransport aus Herborner Schulen wurde diesem Bus untersagt. Die festgestellten technischen Mängel mussten unverzüglich in einer Werkstatt behoben werden. Zudem fertigten die Beamten Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen gegen den Fahrer und den Halter des Busses. Auf den Fahrer kommen ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und drei Punkte im Verkehrszentralregister zu. Den Halter erwartet ein Bußgeld in Höhe von 270 Euro und ebenfalls drei Punkte.
