Schlagzeilen aus Herborn
Fischwilderei - Kein Kavaliersdelikt
19.06.2009
Bischoffen, Lahn-Dill-Kreis. Immer wieder treffen Mitglieder von
Angelsportvereinen, Kommunen oder auch Polizeibeamte Angler beim
illegalen Fischen in heimischen Gewässern an. Kaum ein Bachlauf, ein
Weiher oder ein See, der nicht davon betroffen ist.
Dass man dieses Verhalten nicht nur unter der Kategorie "Dumme Jungen-Streiche" einordnen kann, wird spätestens dann klar, wenn ganze Weiher nahezu abgefischt werden. Viel Mühe und Zeit setzen Berechtigte ein, um ihrem Hobby nachgehen zu können. Groß ist dann der Ärger, wenn Fremde sich auf ihre Kosten bereichern. Zudem ist dieses Verhalten strafbar. Zuletzt zeigten Herborner Polizeibeamte einen 37-jährigen Haigerer an, der am 14.06.09 mit einem Schlauchboot auf dem Aartalsee unterwegs war. Zeugen hatten den Mann beobachtet, als er von seinem Boot aus angelte. Jetzt muss er sich wegen Fischwilderei verantworten. Nach § 293 StGB kann dieses Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.
Dass man dieses Verhalten nicht nur unter der Kategorie "Dumme Jungen-Streiche" einordnen kann, wird spätestens dann klar, wenn ganze Weiher nahezu abgefischt werden. Viel Mühe und Zeit setzen Berechtigte ein, um ihrem Hobby nachgehen zu können. Groß ist dann der Ärger, wenn Fremde sich auf ihre Kosten bereichern. Zudem ist dieses Verhalten strafbar. Zuletzt zeigten Herborner Polizeibeamte einen 37-jährigen Haigerer an, der am 14.06.09 mit einem Schlauchboot auf dem Aartalsee unterwegs war. Zeugen hatten den Mann beobachtet, als er von seinem Boot aus angelte. Jetzt muss er sich wegen Fischwilderei verantworten. Nach § 293 StGB kann dieses Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.
