Schlagzeilen aus Herborn
47-jähriger Familienvater aus Wohnung verwiesen
01.12.2008
47-jähriger Familienvater wird nach Gewalttätigkeiten gegenüber seiner Ehefrau und seinen Kindern aus gemeinsamer Wohnung verwiesen
Dillenburg. Mit einem Küchenstuhl und einem Plastikmülleimer
schlug ein Familienvater seiner Frau auf den Rücken bzw. auf den
Kopf. Darüber hinaus versetzte er ihr auch einen Fausthieb auf die
Nase, schlug die gemeinsamen Kinder und drohte unter Vorhalt eines
großen Küchenmessers seine Ehefrau sowie die beiden Kinder
abzustechen.
Nach den bisherigen Ermittlungen waren ähnliche Übergriffe des Mannes kein Einzelfall. Als alarmierte Dillenburger Polizisten am späten Abend des 30.11.2008 das Haus betraten, legte der 47-Jährige sofort und unaufgefordert einen abgebrochenen Besenstil zur Seite. Dann klickten zunächst die Handschellen. Wegen des Verdachts der Bedrohung und der gefährlichen Körperverletzung nahmen die Beamten den Mann mit auf die Dienststelle. Hier machten sie ihm klar, dass er sein Haus zumindest für die nächsten 14 Tage nicht betreten darf. Rechtlich stellt diese Maßnahme eine sogenannte Wegweisungsverfügung nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) dar. In den nächsten beiden Wochen hat die Ehefrau nun Gelegenheit, weitere Entscheidungen des zuständigen Gerichts herbeizuführen. Der 47-Jährige wurde am heutigen Morgen nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft aus dem Gewahrsam der Polizei entlassen.
Nach den bisherigen Ermittlungen waren ähnliche Übergriffe des Mannes kein Einzelfall. Als alarmierte Dillenburger Polizisten am späten Abend des 30.11.2008 das Haus betraten, legte der 47-Jährige sofort und unaufgefordert einen abgebrochenen Besenstil zur Seite. Dann klickten zunächst die Handschellen. Wegen des Verdachts der Bedrohung und der gefährlichen Körperverletzung nahmen die Beamten den Mann mit auf die Dienststelle. Hier machten sie ihm klar, dass er sein Haus zumindest für die nächsten 14 Tage nicht betreten darf. Rechtlich stellt diese Maßnahme eine sogenannte Wegweisungsverfügung nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) dar. In den nächsten beiden Wochen hat die Ehefrau nun Gelegenheit, weitere Entscheidungen des zuständigen Gerichts herbeizuführen. Der 47-Jährige wurde am heutigen Morgen nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft aus dem Gewahrsam der Polizei entlassen.
